Forward Darlehen

Das so genannte Forward Darlehen ist eine spezielle Form des Kredites, die im Jahr 1996 entwickelt wurde und mittlerweile ein gängiges Verfahren geworden ist. Beim Forward Darlehen handelt es sich um ein Annuitätendarlehen, das heißt im Gegensatz zu einem Tilgungsdarlehen sind die anfallenden Raten alle gleich hoch, sofern zuvor zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut ein Festzins vereinbart wurde. Außerdem treten beim Forward Darlehen zusätzliche Sonderregelungen in Kraft. Der Antrag wird bis zu sechzig Monate vor der eigentlichen Auszahlung gestellt und genehmigt. So kann sich der Kreditnehmer im Vorfeld einen guten Zinssatz sichern und hat somit eine gewisse finanzielle Planungssicherheit.

Je nach dem wann die Zinsfrist beginnt, spricht man von einem echten bzw. einem unechten Forward-Darlehen. Wenn sie bereits mit Abschluss des Vertrages beginnt, ist das Darlehen unecht, beim echten Darlehen beginnt die Zinsfrist erst zum Zeitpunkt der Auszahlung des Kredites.

Genutzt wird das Forward Darlehen gerne für die Finanzierung von Immobilien oder aber auch als Anschlussfinanzierung. Jedoch besteht immer ein gewisses Risiko, da die Entwicklung der Zinsen über einen so langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist. So kann es passieren, dass die allgemeinen Zinsen fallen, man aber durch das Forward Darlehen trotzdem an die früher geltenden höheren Zinsen gebunden ist. Eine Umschuldung ist bei Forward Darlehen im Vertrag nicht vorgesehen, sodass man in den sauren Apfel beißen muss.

 

 

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